Main navigation

 

Nutzungsbedingungen  MEETYOO Go (Self-Service Toolkit)

MEETYOO Kopfzeile Hintergrund

Nutzungsbedingungen MEETYOO Go 
der meetyoo conferencing GmbH

Als PDF speichern

(Stand: 5. August 2022)

Mit der Anmeldung als Nutzer des Event-Portals von MEETYOO Go akzeptiert der Nutzer die nachfolgenden „Nutzungsbedingungen MEETYOO Go“ (im Folgenden "Nutzungs- bedingungen") der meetyoo conferencing GmbH, Friedrichstrasse 200, 10117 Berlin (im Folgenden "meetyoo") für die Nutzung des Event-Portals sowie der Event-Plattform von MEETYOO Go (im Folgenden „Event-Portal“ oder "Event-Plattform" genannt). Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und meetyoo für MEETYOO Go, unabhängig davon, über welche Website sich der Nutzer registriert oder einloggt.

Gemäß diesen Nutzungsbedingungen kommt es zu einem Vertragsschluss zwischen meetyoo als Anbieter des Event-Portals sowie der Event-Plattform und dem Nutzer. 

Das Angebot der Dienste richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Behörden oder Vereine. Als „Nutzer“ oder „Kunde“ wird in diesen Nutzungsbedingungen jedes Unternehmen, jede Behörde und jeder Verein bezeichnet, für welche (-s,-n) durch einen Mitarbeiter ein Vertrag nach diesen Nutzungsbedingungen mit meetyoo geschlossen wurde. Der Mitarbeiter des Nutzers / Kunden, der diese Nutzungsbedingungen akzeptiert, sichert zu, dass er über eine ausreichende Vollmacht verfügt, um Verträge für sein Unternehmen, seine Behörde oder seinen Verein abzuschließen.

Der Nutzer kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.

 

§1 Gegenstand

1. meetyoo bietet die Möglichkeit, sich als Nutzer (Admin) für das Event-Portal zu registrieren, um virtuelle Events auf der meetyoo Event-Plattform selbst zu erstellen, zu konfigurieren und durchzuführen. Durch die persönliche Registrierung wird dem Nutzer ein Event-Portal Account bereitgestellt. Für die Durchführung virtueller Live-Events inkl. Registrierungsprozess ist der Online-Abschluss eines Vertrages von „MEETYOO Go“ über das Event-Portal gemäß § 3 dieser Nutzungsbedingungen erforderlich. Mit dem Online-Abschluss des MEETYOO Go Vertrages ist die sofortige Freischaltung zur Bereitstellung virtueller Events verbunden. DIe Zustellung der Bestellbestätigung an den Kunden erfolgt innerhalb von 24 Stunden. 

2. Die Anzahl der virtuellen Events (inkl. Streams), die gleichzeitig konfiguriert und live geschaltet werden können, sowie die Anzahl der Registrierungen sind je nach gewähltem Tarif begrenzt (siehe MEETYOO Go Event-Portal).

3. meetyoo ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte ohne Vorankündigung von der Event-Plattform bzw. vom Event-Portal zu entfernen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Nutzungsbedingung verstoßen.

4. meetyoo bietet dem Nutzer lediglich eine Event-Plattform für die Bereitstellung virtueller Events an. Sofern der Kunde und Teilnehmer an virtuellen Events („Teilnehmer“) über die Event-Plattform untereinander Verträge abschließen, ist meetyoo an diesen Verträgen nicht beteiligt und damit kein Vertragspartner. Der Kunde und die Teilnehmer sind für die Abwicklung und die Erfüllung der untereinander abgeschlossenen Verträge allein verantwortlich. meetyoo übernimmt keine Haftung, falls über die Event-Plattform im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag kein Kontakt zwischen den Nutzern zustande kommt. Schließlich haftet meetyoo nicht für Pflichtverletzungen der Nutzer aus den zwischen den Nutzern abgeschlossenen Verträgen.


§2 Registrierung für das Event-Portal 

1. Der Nutzer hat sich vor Inanspruchnahme der Dienste der Event-Plattform für das Event-Portal zu registrieren (Double-Opt-In Verfahren). Ein Anspruch auf Registrierung besteht jedoch nicht. 

2. Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer ist verpflichtet, meetyoo Änderungen seiner Nutzerdaten unverzüglich anzuzeigen. 

3. Für die Registrierung eines Admin Accounts muss eine E-Mail-Adresse eingegeben und ein persönliches Passwort gewählt werden. meetyoo weist darauf hin, dass jede Person, die die E-Mail-Adresse und das entsprechende Passwort kennt, die Möglichkeit hat, das Event-Portal an Stelle des Kunden zu nutzen. Hierbei können unter anderem persönliche Daten (z. B.: Kontakt- oder Rechnungsdaten) verbindlich geändert werden oder Online Bestellungen vorgenommen werden. meetyoo räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, das Passwort jederzeit im Event-Portal zu ändern. Der registrierte Nutzer kann weitere Sub-Accounts für weitere Nutzer anlegen.

4. Der Nutzer hat sein Passwort geheim zu halten und unverzüglich zu ändern, wenn er den Verdacht hat, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis hiervon erlangt hat oder haben könnte.

 5. Rechtsverbindliche Willenserklärungen gelten als vom Nutzer abgegeben, sobald er durch Anklicken eines entsprechenden Feldes zur Übermittlung an meetyoo freigegeben werden. Die so getätigte Abgabe von Willenserklärungen wahrt die vertraglich festgelegte Textform. meetyoo ist berechtigt, die Bearbeitung von Erklärungen ausschließlich anhand der Zuordnung mit Hilfe der E-Mail-Adresse und des Passwortes vorzunehmen, die beim Einloggen eingegeben worden sind. Der Nutzer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass fehlerhafte Angaben zu Fehlleistungen bei der Rechnungsstellung und damit Schäden für den Nutzer zur Folge haben können.
 

§3 Kostenpflichtige Bestellung über das Event-Portal von MEETYOO Go 

1. Durch Auswahl des jeweiligen MEETYOO Go Produkts auf der Bestellseite und Klicken auf den Button „Jetzt Bestellen“ gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Event-Portals und der Event-Plattform ab. meetyoo nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Nutzers für die Dienste der Event-Plattform an und versendet eine Bestellbestätigung an den Kunden per E-Mail. Durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und meetyoo für das jeweilige Produkt von MEETYOO Go zustande. 

 

§4 Service Level Agreement (SLAs)

1. Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Event-Plattform und des Event-Portals technisch nicht zu realisieren ist. meetyoo ist bestrebt, die Event-Plattform und das Event-Portal unterbrechungsfrei verfügbar zu halten, mit einer Mindestverfügbarkeit von 98,5% pro Monat.  Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von meetyoo stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), aber auch Hardware- und Softwarefehler, insbesondere auch die Software- und Hardware und die IT-Infrastruktur des Kunden können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste der Event-Plattform bzw. des Event-Portals führen. Mit dem Nutzungsvertrag wird lediglich ein Anspruch auf Nutzung der Event-Plattform bzw. des Events-Portals im Rahmen dieser eben beschriebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten von meetyoo eingeräumt. 

Der Kunde erkennt an, dass meetyoo Wartungsarbeiten durchführen muss; diese werden im Regelfall am Wochenende bzw. nachts durchgeführt (geplante Wartungsarbeiten). Über geplante Wartungsarbeiten, die das Live-Event oder die Archiv-Phase des Events betreffen, informiert meetyoo den Kunden mit einer entsprechenden Vorlaufzeit. In Notfällen behält sich meetyoo nach eigenem Ermessen vor, im Bereich der gesamten Event-Plattform bzw. für das Event-Portal Wartungsarbeiten durchzuführen (ungeplante Wartungsarbeiten). Im Fall von ungeplanten Wartungsarbeiten verpflichtet sich meetyoo, den Kunden so schnell wie möglich per E-Mail über die Wartungsarbeiten zu informieren. Im Rahmen von (geplanten oder ungeplanten) Wartungsarbeiten ist die Verfügbarkeit der Event-Plattform bzw. des Event-Portals nicht immer eingeschränkt oder unterbrochen, jedoch besteht die Möglichkeit solcher Einschränkungen oder Ausfälle. In diesen Fällen verpflichtet sich meetyoo in Zusammenarbeit mit dem Kunden, die Verfügbarkeit so schnell wie möglich mit eigenen betrieblichen Mitteln wiederherzustellen.

Dem Kunden ist bekannt, dass die Daten zum Betrieb der virtuellen Event-Plattform bzw. des Event-Portals und zur Durchführung von virtuellen Events auf der Plattform über öffentliche Kanäle, insbesondere über das Internet, übertragen werden. Der Kunde erkennt an, dass die Übertragung nicht zu 100 % sicher ist. meetyoo verpflichtet sich, die Daten des Kunden nach branchenüblichen Standards zu sichern.

2. Die Konfiguration und Durchführung des Events inkl. Registrierung und Live-Schalten des Events erfolgt über das Event-Portal durch den Kunden. meetyoo stellt dem Kunden einen 1st Level Support bereit, der E-Mail erreichbar ist. meetyoo garantiert eine Reaktion nach Eingang der Mitteilung einer Störung der Event-Plattform bzw. des Event-Portals per E-Mail innerhalb von 8 Stunden zu den Geschäftszeiten von 8:00 - 17:00 Uhr MEZ/MESZ (Mo. – Fr. / gesetzliche Feiertage in Deutschland ausgeschlossen). Bei schwerwiegenden oder bedeutenden Fehlern verringert sich die Zeit für eine erste Antwort wie unten definiert, sofern die Störung persönlich per E-mail übermittelt wird. meetyoo wird Störungen so schnell wie möglich beseitigen. 

Image
Legal MEETYOO Go

 

§5 Bezahlung und Fälligkeit

Die Entgelte werden gemäß dem Bestellformular in Rechnung gestellt. Alle Zahlungen sind in der im Bestellformular angegebenen Währung in voller Höhe und in frei verfügbaren Mitteln ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen oder Einbehalten) sofort nach Rechnungszugang zu leisten, sofern im Bestellformular nicht anders angegeben. Alle nach dem Vertrag zu zahlenden Beträge verstehen sich als Netto-Beträge zuzüglich etwaiger Mehrwertsteuer oder sonstiger lokaler Umsatzsteuern, für die der Kunde verantwortlich ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, meetyoo vollständige und genaue Rechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen.

Preisanpassungsklausel: meetyoo kann die Preise jeweils mit Wirkung ab dem nächsten Kalenderjahr angemessen erhöhen, sofern sich der Leistungsumfang der Produkte erweitert und/oder die zugrundliegenden Kosten (insbesondere Personalkosten und Kosten für Drittanbietertools und Hosting) steigen. Beträgt die Erhöhung der Vergütung innerhalb eines Jahres nach dem letzten Erhöhungsverlangen mehr als 4,5 Prozent, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. In diesem Fall bleibt die Vergütung bis zum Vertragsende unverändert.

 

§6 Keine Rechtsberatung; Verantwortung des Kunden

Jede Partei ist für die Einhaltung der für sie geltenden Gesetze und Vorschriften selbst verantwortlich. Die Software, die professionellen Dienstleistungen, die Materialien oder die von meetyoo bereitgestellten Informationen sind nicht als Rechtsberatung gedacht und sollten auch nicht als solche verstanden werden. Der Kunde hat insbesondere im Rahmen der Durchführung des virtuellen Events sämtliche Rechtsnormen, die hierfür in der jeweils anwendbaren Jurisdiktion gelten (z.B. aus dem Datenschutzrecht, Verbraucherschutzrecht, AGB-Recht, Telemedienrecht) selbstständig einzuhalten. meetyoo hat nicht geprüft, ob MEETYOO Go in allen Jurisdiktionen so einsetzbar ist, dass jeweils alle anwendbaren Rechtsnormen erfüllt werden. 

 

§7 Rechtsmängel

1. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch Leistungen von meetyoo haftet meetyoo nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsfeld eingesetzt wird.

2. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von meetyoo seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich meetyoo. meetyoo und gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren.

3.  Werden durch eine Leistung von meetyoo Rechte Dritter verletzt, wird meetyoo nach eigener Wahl und auf eigene Kosten 1. dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

2. die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder 3. die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn meetyoo keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

 

§8 Verjährung

Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

§9 Haftungsbeschränkung

meetyoo haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet meetyoo wie folgt: 

a) Für sonstige Schäden haftet meetyoo nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von meetyoo oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von meetyoo beruhen.

b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet meetyoo nicht, es sei denn, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) wird verletzt. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die

c) meetyoo haftet nicht für solche Schäden, welche bei Durchführung einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden ausgeschlossen werden können.

d) meetyoo haftet nicht für die Verträglichkeit seiner Dienste mit in den Verantwortungsbereich des Kunden fallenden technischen Einrichtungen. 

e) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

f) Für jeden einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr begrenzt.

 

§10 Freistellung

1. Der Nutzer stellt meetyoo von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadens- ersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen meetyoo wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer auf der Event-Plattform bzw. im Event-Portal eingestellten Inhalte geltend machen. Der Nutzer stellt meetyoo ferner von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen meetyoo wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste der Plattform durch den Nutzer geltend machen. Der Nutzer übernimmt alle meetyoo aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von meetyoo bleiben unberührt. Dem Nutzer steht das Recht zu, nachzuweisen, dass meetyootatsächlich geringere Kosten entstanden sind. Die vorstehenden Pflichten des Nutzers gelten nicht, soweit der Nutzer die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.  

2. Werden durch die Inhalte des Nutzers Rechte Dritter verletzt, wird der Nutzer die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten, bevor er Sie in der Event-Plattform verwendet, es sei denn der Nutzer verfügt über entsprechende Nutzungsrechte bzw. Lizenzen. Werden durch die Nutzung der Dienste der Plattform durch den Nutzer Rechte Dritter verletzt, wird der Nutzer die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung sofort einstellen.

 

§11 Nutzungsrechte (Lizenzen)

1. Der Nutzer erhält das Recht, die Software MEETYOO Go für die Dauer des Vertrages zu nutzen. meetyoo räumt dem Nutzer ein einfaches, auf die Dauer des Vertrages begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software MEETYOO Go ein.

2. Mit diesem Vertrag werden keinerlei Eigentums-Rechte im Zusammenhang mit der Event-Plattform bzw. mit dem Event-Portal, gleich welcher Art, an den Nutzer übertragen, soweit sich aus anderen Vorschriften dieses Angebots nichts anderes ergibt. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Event-Plattform bzw. des Event-Portals, des Designs, des Quellcodes, sowie im Rahmen der auf der virtuellen Event-Plattform umgesetzten Vorschläge, Ideen, Verbesserungen der Plattform etc. Der Nutzer wird insoweit keine Ansprüche gegenüber meetyoo geltend machen.

3. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen des rechtlich Möglichen, die Software von meetyoo nicht zu modifizieren, zu adaptieren, zu übersetzen, zu reverse engineeren, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.

4. meetyoo erwirbt keine Eigentums-Rechte an den durch den Kunden in die Event-Plattform eingestellten oder geschaffenen akustischen oder visuellen Informationen, Dokumenten, Videos, etc. (im Folgenden Content). Der Kunde räumt meetyoo zum Zweck der Vertragserfüllung ein unentgeltliches, einfaches, auf die Dauer des Vertrages begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem Content ein, insbesondere das Recht zur Speicherung des Contents auf den Servern von meetyoo, dessen Veröffentlichung im Rahmen der virtuellen Plattform, zur Verarbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die virtuelle Event-Plattform erforderlich ist, sowie zur Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten, soweit dies für die virtuelle Plattform erforderlich ist.

 

§12 Verbotene Tätigkeiten

1. Der Nutzer verpflichtet sich, jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit der Plattform zu unterlassen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:

a) das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;

b) die Verwendung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;

c) die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein.

2. Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Plattform sowie bei der Kommunikation mit anderen Teilnehmern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen oder das Verfassen von Gästebucheinträgen) die folgenden Aktivitäten durch den Kunden untersagt:

a) die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;

b) die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;

c) die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation solcher sowie Inhalte bzw. Kommunikation, die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);

d) die Belästigung anderer Teilnehmer, z.B. durch mehrfaches persönliches Kontaktieren ohne oder entgegen der Reaktion des anderen Teilnehmers sowie das Fördern bzw. Unterstützen derartiger Belästigungen;

e) die Aufforderung anderer Teilnehmer zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke;

f) die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von auf der Plattform verfügbaren Inhalten, soweit dies nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet wird.

3. Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb der Event-Plattform bzw. des Event-Portals zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme von meetyoo übermäßig zu belasten.

4. Bei Vorliegen eines Verdachtes auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen ist meetyoo berechtigt und gegebenenfalls auch verpflichtet, alle Aktivitäten zu überprüfen und gegebenenfalls geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft gehören. 

5. meetyoo behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte nach vorheriger Mitteilung an den Kunden zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Inhalte zu einem Verstoß nach Punkt §12 dieser Nutzungsbedingungen (verbotene Tätigkeiten) geführt hat oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen Punkt §12 kommen wird.

6. Der Nutzer ist verpflichtet, die Teilnehmer des virtuellen Events auf die Einhaltung der Regelungen gemäß Abschnitt 1-5 des Punktes §12 dieser Nutzungsbedingungen (verbotene Tätigkeiten) zu verpflichten.

 

§13 Änderungen der Dienste auf der Plattform

meetyoo behält sich vor, die Software MEETYOO Go zu verändern und weiterzuentwickeln.

 

§14 Laufzeit und Beendigung des Vertrags

1. Der Vertrag kann je nach gewähltem Tarif (siehe Event-Portal MEETYOO Go) mit der jeweiligen Kündigungsfrist gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

2. meetyoo kann ordentlich kündigen, wenn der Nutzer Änderungen dieser Nutzungs- bedingungen widerspricht.

3. meetyoo und der Nutzer können diesen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. 

4. Ein wichtiger Grund liegt für meetyoo insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für meetyoo unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von meetyoo und des Nutzers nicht zumutbar ist. 

Wichtige Gründe sind insbesondere: 


a) die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Nutzer; 

b) der Verstoß des Nutzers gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere aus diesen Nutzungsbedingungen; 

c) die Schädigung des Rufes der angebotenen Dienste durch die Online-Präsenz des Nutzers (z.B. falls nach der Registrierung festgestellt wird, dass der Nutzer eine Straftat begangen hat und dies den anderen Nutzern bekannt ist); 

d) die Bewerbung von Gesellschaften oder Verbänden (oder deren Aktivitäten) durch den Nutzer, die unter Beobachtung von Behörden stehen, die verantwortlich für die öffentliche Sicherheit oder den Schutz von Minderjährigen sind;

e) die Schädigung anderer Nutzer.

5. Ein wichtiger Grund liegt für den Nutzer insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für den Nutzer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen des Nutzers und meetyoo nicht zumutbar ist. 

Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn meetyoo die Software so weiter- entwickelt, dass wesentliche Funktionen für den Nutzer nicht mehr bereitstehen, die bei Vertragsschluss bereitstanden

§15 Schlussbestimmungen

1. Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Textform. Nebenabreden bestehen nicht. 

2. meetyoo behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Nutzer unzumutbar. In diesem Fall wird meetyoo den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. meetyoo wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. 

3. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

4. Gerichtsstand ist Berlin. 

5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts. 

 

Image
Meetyoo wave navy
Sie möchten mit einem Experten über virtuelle Events sprechen?Kostenlosen Termin buchen